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   OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,23208
OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09 (1) (https://dejure.org/2009,23208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.09.2009 - 2 U 204/09 (1) (https://dejure.org/2009,23208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. September 2009 - 2 U 204/09 (1) (https://dejure.org/2009,23208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2169 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2169 Abs. 3
    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 88052
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09
    Der Grundsatz des § 2169 Abs. 3 BGB kann aber nicht zu einerallgemeinen Surrogationsregel erweitert werden (BGHZ 22, 357, 359; 31, 13 22; Bamberger/Roth-Christmann, Online-Kommentar, Edition 13, Rn. 10 m.w.N.).

    Ob ein solcher Wille des Erblassers bestanden hat, ist im Rahmen einer ergänzenden Testamentsauslegung zu bestimmen (BGHZ 31, 13, 22).

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09
    Der Grundsatz des § 2169 Abs. 3 BGB kann aber nicht zu einerallgemeinen Surrogationsregel erweitert werden (BGHZ 22, 357, 359; 31, 13 22; Bamberger/Roth-Christmann, Online-Kommentar, Edition 13, Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20

    Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
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